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VG Saarlouis, 09.07.2012 - 3 L 467/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Eilrechtsschutz eines Beschäftigten gegen heimrechtliches Beschäftigungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.07.2012 - 3 L 467/12
- VG Saarlouis, 11.07.2012 - 3 L 467/12
- OVG Saarland, 30.10.2012 - 3 B 229/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Saarland, 30.10.2012 - 3 B 229/12
Umfang der Beschränkung der Sachprüfung im Beschwerdeverfahren; Antrag auf …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2012 - 3 L 467/12
Rechtsmittel-AZ: 3 B 229/12. - VG Leipzig, 23.05.2003 - 2 K 218/00
Einstellung eines Hauptsacheverfahrens nach übereinstimmender Erledigung der …
Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2012 - 3 L 467/12
Unabhängig von der Entscheidung über die in der Rechtsprechung wie im vorliegenden Verfahren durch die Beteiligten kontrovers diskutierte Frage der Antragsbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog(Vgl. etwa den Beschluss des VG Leipzig vom 23.05.2003 - 2 K 218/00 - und das Urteil des VG Dresden vom 03.06.2005 - 13 K 1670/03 -, beide bejahend, sowie den Beschluss des VG Ansbach vom 04.04.2007 - AN 4 S 07.00605 -, verneinend) fehlt der Antragstellerin jedenfalls das Rechtsschutzinteresse für die begehrte Entscheidung im Eilverfahren, weil der Ausgang des vorliegenden Verfahrens weder präjudiziell für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist noch einen Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses der Antragstellerin bei der Beigeladenen hat. - VG Dresden, 03.06.2005 - 13 K 1670/03
Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2012 - 3 L 467/12
Unabhängig von der Entscheidung über die in der Rechtsprechung wie im vorliegenden Verfahren durch die Beteiligten kontrovers diskutierte Frage der Antragsbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog(Vgl. etwa den Beschluss des VG Leipzig vom 23.05.2003 - 2 K 218/00 - und das Urteil des VG Dresden vom 03.06.2005 - 13 K 1670/03 -, beide bejahend, sowie den Beschluss des VG Ansbach vom 04.04.2007 - AN 4 S 07.00605 -, verneinend) fehlt der Antragstellerin jedenfalls das Rechtsschutzinteresse für die begehrte Entscheidung im Eilverfahren, weil der Ausgang des vorliegenden Verfahrens weder präjudiziell für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist noch einen Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses der Antragstellerin bei der Beigeladenen hat. - VG Ansbach, 04.04.2007 - AN 4 S 07.00605
Auszug aus VG Saarlouis, 09.07.2012 - 3 L 467/12
Unabhängig von der Entscheidung über die in der Rechtsprechung wie im vorliegenden Verfahren durch die Beteiligten kontrovers diskutierte Frage der Antragsbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog(Vgl. etwa den Beschluss des VG Leipzig vom 23.05.2003 - 2 K 218/00 - und das Urteil des VG Dresden vom 03.06.2005 - 13 K 1670/03 -, beide bejahend, sowie den Beschluss des VG Ansbach vom 04.04.2007 - AN 4 S 07.00605 -, verneinend) fehlt der Antragstellerin jedenfalls das Rechtsschutzinteresse für die begehrte Entscheidung im Eilverfahren, weil der Ausgang des vorliegenden Verfahrens weder präjudiziell für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist noch einen Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses der Antragstellerin bei der Beigeladenen hat.
- OVG Saarland, 30.10.2012 - 3 B 229/12
Umfang der Beschränkung der Sachprüfung im Beschwerdeverfahren; Antrag auf …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 09.07.2012 - 3 L 467/12 - wird zurückgewiesen.Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 09.07.2012 - 3 L 467/12 - hat in der Sache keinen Erfolg.